Volksrente

  1. Volksrente: Volle Rente, falls der Empfänger ab Vollendung des 15. Lebensjahres und bis zum Alter von 65 Jahren mindestens 40 Jahre in Dänemark ansässig war. ( Quelle: ZDF Heute vom 14.12.2002)
  2. Bei abhängig Beschäftigten entrichtete der Arbeitgeber ebenfalls die Hälfte der Beiträge zur Volksrente. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.09.2003)
  3. Er stand für die Senkung der Arbeitslosenunterstützung, des Krankengelds, des Kindergelds, der Wohnbeihilfen und der Volksrente, gepaart mit der Erhöhung der Gebühren für fast sämtliche öffentliche Dienstleistungen und der Entrümpelung der Subventionen. ( Quelle: Die Zeit 1996)