Volleigentum

  1. Ausnahmestellungen besetzen auch der Markt für bebaute Grundstücke im Volleigentum im Süden des Landes und in der östlichen Region der Markt für Eigentumswohnungen. ( Quelle: Die Welt vom 25.02.2005)
  2. Bei solcherart Gebäudeeigentum handelte es sich grundsätzlich um Volleigentum. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)