Vollrente

  1. Nach Auffassung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgberverbände (BDA) hat sich das von der Regierung favorisierte Konzept einer Vollrente mit 60 nach den Bündnis-Gesprächen "eigentlich erledigt". ( Quelle: Welt 1998)
  2. Für den Anspruch auf eine Vollrente müssen 35 Beitragsjahre nachgewiesen werden. ( Quelle: ZDF Heute vom 14.12.2002)
  3. Hauptnachteil der geltenden Regelung ist, daß Teilrente bei Teilzeitarbeit erst dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auch auf die Vollrente hätte - in der Regel also mit 63 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  4. WELT: Die Regierung will die Tarifparteien bewegen, Tariffonds einzurichten, um damit die Vollrente ab 60 ohne Abschläge zu finanzieren. ( Quelle: Welt 1998)