Wenn Hilfe beim Ausfüllen des Vordrucks oder bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs gebraucht wird, bietet das Jugendamt kostenlos Beratung und "Beistandschaft" (§ 1712 BGB) an.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Zwar habe die BAGS inzwischen eine Überarbeitung des Vordrucks angekündigt.
( Quelle: DIE WELT 2001)