VormG

  1. Dieser erkannte am 2. 9. 1988 - damals noch minderjährig - mit Zustimmung seines für die Vaterschaftsanerkennung vom VormG bestellten Pflegers zu Urkunde des Stadtjugendamts die Vaterschaft zu dem Kind an. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)