Vormundschaftsgerichts

  1. Auch bei einem gemeinsamen Kind braucht der überlebende Partner bei Verfügungen über die Immobilie immer die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.09.2002)
  2. Vormundschaftsgericht:Lehnt der Betreuer oder Bevollmächtigte des Patienten eine lebenserhaltende Maßnahme ab, so soll seine Entscheidung der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedürfen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.09.2004)