Vorstellungswelt

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  1. Aber dass Marcelinho von Sanitätern davongetragen wird, nein, das fehlte bisher in der Vorstellungswelt der Beteiligten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.08.2003)
  2. Und auch, was der geneigte Hörer schon im Kopf mit sich herumträgt, entspricht in etwa der Vorstellungswelt der drei Künstlerfreunde: Geschichten aus 1001er Nacht, orientalisch-biblische Mythen, und natürlich die Bilder der Tunisreise selbst. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.08.2003)
  3. Hervorgehoben werden besonders die emotionslose Darstellung der realen Situation und die Komik, die durch die Dialoge der Mädchen entsteht, in denen sich romantische Klischees mit ihrer pubertären Vorstellungswelt mischen. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  4. Es lag völlig außerhalb seiner Vorstellungswelt, daß aus der "entarteten Physik" die entscheidenden kriegstechnischen Innovationen als Anwendung hervorgehen sollten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  5. Der Leser erfährt dabei ganz unaufgeregt einiges über die Motivation und (konfuse) Vorstellungswelt im "antifaschistischen" Spektrum auf dessen tragischem Weg ins Nichts. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)
  6. Im Grunde ist der Mann müde, seit geraumer Zeit; müde geworden an den Verhältnissen, die nie so waren, wie sie in seiner Vorstellungswelt mal hätten sein sollen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.10.2005)
  7. In der Vorstellungswelt des Angeklagten aber ist sie eine der Erklärungen für das Geschehen an jenem 14. Juli dieses Jahres. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Die religiösen Konzepte stimmten nicht mit den Themen in der Vorstellungswelt der Jugendlichen überein (Das Wort 'Firmung' kommt von confirmatio und bedeutet Stärkung im Heiligen Geist). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Sie wird zum Konsumartikel und dadurch in der Vorstellungswelt der Kinder und Jugendlichen zur Normalität. ( Quelle: Die Welt Online vom 04.05.2002)
  10. Auch gehört es in die mittelalterliche und (wohl doch nicht ganz) überholte Vorstellungswelt des Inquisitionsprozesses, daß es für die Strafverfolgungsbehörden unentbehrlich sei, das Wissen des Beschuldigten auszuschöpfen (10). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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