Wirtschaftsstrafgesetz

  1. Bei dieser Entscheidung akzeptierte die Richterin ausdrücklich den Frankfurter Mietspiegel als "geeignete Erkenntnisquelle" des Gerichts, um Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz feststellen zu können. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)