Wohnungseigentumsgesetz

  1. Zwar verpflichtet § 15 Wohnungseigentumsgesetz jeden Wohnungseigentümer, von seinem Sondereigentum nur einen Gebrauch zu machen, der der in der Teilungserklärung getroffenen Vereinbarung entspricht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt nun noch eine Instandhaltungsrücklage von etwa 2 000 Mark vor. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Zunächst wurde daran gedacht, daß auch für Garagen oder Kellerräume (für die die vorgenannten baurechtlichen Bestimmungen nicht gelten) Raumeigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz gebildet werden kann: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Empfehlenswert außerdem: "Ihre Rechte in der Wohnungseigentümerversammlung" von Florian Streibel (Walhalla Vorsorgeberater, 9,95 Euro) und das Wohnungseigentumsgesetz (Beck Verlag, 27 Euro). ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.06.2005)