So müsse etwa ein ZDL geschützt werden, der in seinem Dienst kranke oder behinderte Menschen heben muß und wiederholt wegen Bandscheibenvorfällen arbeitsunfähig war.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Jost- Christian Richter hatte nach 13 von 16 Monaten seinen Zivildienst abgebrochen und die Wehrpficht verweigert, weil er zu der Auffassung gelangte, auch als ZDL in Kriegführungsstrategien eingeplant zu sein.
( Quelle: TAZ 1986)