ZVB

  1. An dem neuen Gemeinschaftsunternehmen hält die ZVB 30 Prozent, die News-Gruppe 70 Prozent. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Gemäß § 4 ZVB ist Berechnungsgrundlage das im letzten Monat vor dem Ausscheiden bezogene Grundgehalt des aktiven Arbeitnehmer nebst bestimmten Zulagen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)