Zahlungsplan: Wird der Kaufpreis nicht erst nach Fertigstellung des Hauses bezahlt, wird ein Zahlungsplan vereinbart.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.11.2002)
Zahlungsplan: Wird der Kaufpreis nicht erst nach Fertigstellung des Hauses bezahlt, wird ein Zahlungsplan vereinbart.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.11.2002)
Es ist sehr wichtig, dass der Zahlungsplan mit dem jeweiligen Stand der erbrachten Bauleistung übereinstimmt.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Da der Bauunternehmer für Baumängel haftet, ist der Bauherr erst bei ordnungsgemäßer Bereitstellung der einzelnen Gewerke verpflichtet, die im Zahlungsplan vereinbarten Teilzahlungen zu entrichten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)