Zahlungsvorgängen

  1. Der restliche Geldbetrag in Höhe von weiteren 300.000 Mark fand nach den Ermittlungen der Ankläger "auf verschiedenen, sehr komplizierten und nur mit großer Mühe nachvollziehbaren Zahlungsvorgängen Eingang in das Privatvermögen des Bauingenieurs". ( Quelle: TAZ 1989)