Zusatzabkommens

  1. Die ÖTV wies darauf hin, daß nach Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut die gesetzlichen Personalvertretungen bei den Stationierungsstreitkräften keine Mitbestimmungsrechte zur Durchsetzung von Sozialplänen haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)