Außerdem würden bei dem Noch-Monopolisten Post keine Zusatzgebühren anfallen, wenn man seine E-Mails oder Short Messages auf ein Handy überträgt.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Ein Verbraucherschutzverein wehrte sich gegen diesen Passus und verklagte das Unternehmen auf Unterlassung - die automatische Fälligkeit von Zusatzgebühren beim zweiten Termin sollte künftig gestrichen werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.02.2004)