Zutatenliste

  1. Die Verbraucherschützer raten, vor dem Kauf von Neuheiten zunächst immer erst den Preis abzuwägen und einen Blick auf die Zutatenliste zu werfen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Wer in der Zutatenliste den Vermerk "gentechnisch verändert" entdeckt, kann seinen Fund bei Greenpeace melden. ( Quelle: Brigitte)
  3. Doch diese Zutatenliste eigne sich nicht, um Käufer 'erschöpfend aufzuklären'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann es auch mit der europäischen Zulassungsnummer E 322 angegeben werden. ( Quelle: TAZ 1996)
  5. Bei verpackten Lebensmitteln müssen alle in einem Produkt verwendeten Zusatzstoffe in der Zutatenliste angegeben werden. ( Quelle: Welt 1998)
  6. Das bedeutet, daß die Verwendung von Jodsalz bei verpackten Lebensmitteln nicht mehr als gesonderter Aufdruck in Erscheinung treten muß, sondern nur noch aus der Zutatenliste ersichtlich ist. ( Quelle: FAZ 1994)
  7. Auf einer Landjugendparty studierte er aus Langeweile die Zutatenliste auf einer Packung Erdnussflips. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.06.2002)
  8. Hersteller, die auf den Einsatz gentechnisch produzierter Hilfsstoffe und Enzyme verzichten, vermerken in der Zutatenliste "Ohne Gentechnik" , "Ohne GMO" (Gentechnisch modifizierte Organismen) oder "Ohne GVO" (Genetisch veränderte Organismen). ( Quelle: Neues Deutschland vom 04.11.2003)
  9. Den Hinweis finden die Verbraucher dann in Zutatenliste des Produktes. ( Quelle: Tagesschau Online vom 14.04.2004)