Zwangsgeldandrohungen

  1. Sie sollten im Haushalt ihres Zweitwohnsitzes genau abklären, wie sie sich verhalten wollen und sicherstellen, daß sie im Falle von Buß- oder Zwangsgeldandrohungen erreichbar sind, um rechtliche Schritte dagegen zu unternehmen. ( Quelle: TAZ 1987)
  2. Freundliche Ermahnungen hatten die Boykotteurin nicht erschüttert, Zwangsgeldandrohungen wurden völlig ignoriert, Pfändungsankündigungen nicht zur Kenntnis genommen. ( Quelle: TAZ 1988)