Zweckentfremdungsrecht

  1. In einem Rechtsstreit um die Zweckentfremdung von Wohnraum ist das Obergericht von der bisher üblichen Praxis abgewichen und hat festgestellt, daß dem Zweckentfremdungsrecht nur solche Räume unterliegen, die Wohnraum sind oder es einmal waren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Ebenso kritisierte Uffen eine sich abzeichnende neue Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München, daß dem Zweckentfremdungsrecht nur solche Räume unterliegen sollen, die Wohnräume sind oder es einmal waren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)