Zweitwohnsitzabgabe

  1. Die Zweitwohnsitzabgabe sollte all diejenigen treffen, die den schönen Taunus regelmäßig an den Wochenenden oder in den Ferien nutzen. ohne jedoch einen Pfennig für Straßen, Abwasser, Wege und Wald zu bezahlen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)