anwaltschaftliche

  1. Das sind keine obszönen Anrufe, sondern anwaltschaftliche Ermittlungen über das Privatleben des Präsidenten!" ( Quelle: BILD 1997)
  2. Hat man sich also entschlossen, anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so darf der Rechtsanwalt für die erste Beratung eine Gebühr zwischen 30 und maximal 350 Mark nehmen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)