ausgleichsberechtigten

  1. Die Voraussetzungen für die Ausgleichsansprüche der ausgleichsberechtigten Länder und für die Ausgleichsverbindlichkeiten der ausgleichspflichtigen Länder sowie die Maßstäbe für die Höhe der Ausgleichsleistungen sind in dem Gesetz zu bestimmen. ( Quelle: Gesetze: GG; UB Media)
  2. Die beiden Bundesländer sehen sich als Geberländer durch das derzeitige System gegenüber den ausgleichsberechtigten Ländern benachteiligt. ( Quelle: Welt 1997)