Die Richter urteilten, dass der Abschluss den Studenten nicht zur Aufnahme eines juristischen Berufs im klassischen Sinne befähige.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 04.11.2005)
Es gehe um ein Klima, das die Schüler zu Konsens- und Konfliktfähigkeit befähige.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)