befasstes

  1. Ein bislang nicht mit dem Fall befasstes Gericht, das Landgericht Augsburg, soll neutral prüfen, ob auch wieder gegen Kaufmann ermittelt werden kann, der rechtskräftig verurteilt worden ist und das Urteil noch im Gerichtssaal angenommen hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2003)