berechnungsfähige

  1. In den alten Bundesländern gilt die genannte Einkommensgrenze auch für alle anderen Zuzahlungen, so für stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen, berechnungsfähige Kosten der Versorgung mit Zahnersatz oder Massagen und Bäder. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)