blickfangmäßigen

  1. Da der Begriff der "blickfangmäßigen Herausstellung" für § 6e UWG nicht defniert ist, ist auf die von der Rechtsprechung und Literatur zu diesem Begriff in anderem Zusammenhang entwickelten Grundsätze zurückzugreifen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)