deliktübergreifend

  1. In drei Großverfahren geht es laut Lüdders um Menschenhandel und Prostitution, bei 60 Prozent der Verfahren werde deliktübergreifend wegen verschiedener Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel und dem Verschieben von gestohlenen Autos ermittelt. ( Quelle: Die Welt Online vom 02.09.2003)