deutl

  1. Der Bekl. ist ferner zuzubilligen, gegenüber anderen Mitarbeitern durch diese Abmahnung deutl. zu machen, daß sie es nicht hinnimmt, wenn die Arbeitnehmer während der Arbeitszeit beschäftigungsfremden Tätigkeiten nachgehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Es ist in erster Linie Aufgabe des Arbeitgebers, innerhalb eines mit denselben Aufgaben betrauten Beschäftigtenkreises die Bedingungen der Beschäftigten nach dem jeweils ihnen beigelegten Status in der Praxis für die Betroffenen deutl. herauszustellen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Darauf beruhe auch die Entscheidung zur Revision, die insoweit nur eine Folgeentscheidung wegen der Nichtgewährung des rechtl. Gehörs zur Nichtzulassungsbeschwerde sei. Der Wille, Revision einzulegen, sei deutl. erkennbar gemacht worden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)