Der Mann hatte in seiner Jackentasche eine scharfe, durchgeladene Pistole.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Für das Gericht war die Unzuverlässigkeit des Mannes in jedem Fall erwiesen: Es sei "völlig verantwortungslos und nicht hinnehmbar, dass durchgeladene Waffen durch die Wohnung in einem Weidenkorb transportiert" würden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.03.2005)