entsubjektivierte

  1. Die materiell- und prozeßrechtlich entsubjektivierte Verbandsklage erweist sich so als äquivalent-funktional zur mit Kontrollvorbehalt versehenen Gestattung des einseitigen Aufstellens von auf Breitenwirkung abzielenden AGB (41). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)