gebührenbefreit

  1. Bafög-Empfänger sollen in fast allen Modellen ganz oder teilweise gebührenbefreit sein. ( Quelle: Welt 1999)
  2. In Rheinland-Pfalz forderte die GEZ von einer Diakonissenanstalt selbst Geld für das Autoradio in einem Behindertenbus, obgleich die Betreuungsarbeit gebührenbefreit ist. ( Quelle: Spiegel Online vom 15.11.2003)