Bafög-Empfänger sollen in fast allen Modellen ganz oder teilweise gebührenbefreit sein.
( Quelle: Welt 1999)
In Rheinland-Pfalz forderte die GEZ von einer Diakonissenanstalt selbst Geld für das Autoradio in einem Behindertenbus, obgleich die Betreuungsarbeit gebührenbefreit ist.
( Quelle: Spiegel Online vom 15.11.2003)