gefährliche Körperverletzung

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  1. Anklage: Sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung Wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung muß sich seit Mittwoch ein 24jähriger vor der 29. Großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts verantworten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Der Staatsanwalt wertet die Taten unter anderem als gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Nötigung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.02.2005)
  3. Er nahm seine ursprüngliche Anklage wegen versuchten Totschlags nach der Beweisaufnahme zurück und plädierte auf ein Jahr Freiheitsstrafe für gefährliche Körperverletzung. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Die Staatsanwaltschaft wirft den 15 Männern unter anderem gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vor. ( Quelle: Die Welt vom 08.12.2005)
  5. Die Verteidigung plädierte auf gefährliche Körperverletzung und bat um eine milde Strafe. ( Quelle: Kieler Nachrichten vom 23.11.2005)
  6. Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Darmstadt wertete die erste Tat als Totschlag und versuchten Mord, die zweite als gefährliche Körperverletzung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  7. Die Anklage wirft dem einschlägig Vorbestraften gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in drei Fällen vor, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Cottbus. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.08.2002)
  8. Dem Angeklagten aus Düren wird versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, allerdings im Zustand der Schuldunfähigkeit. ( Quelle: Aachener Nachrichten vom 21.12.2005)
  9. Deswegen könne nur eine einfache und keine gefährliche Körperverletzung geltend gemacht werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  10. Zu den vorgegebenen Straftaten zählen neben Sexualdelikten Mord, Totschlag, Menschenhandel, Raub, schwere oder gefährliche Körperverletzung, Menschenraub sowie schwere Brandstiftung und schwere Diebstahlsdelikte. ( Quelle: DIE WELT 2001)
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