geltendes

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  1. Merkel geht einen Schritt weiter und bezeichnet die geltende Rechtspraxis als "unmoralisch"; die staatliche Duldung der Abtreibung hebe geltendes Recht faktisch wieder auf. ( Quelle: Die Zeit (11/2001))
  2. Deutsche Soldaten dürfen Befehle nur dann befolgen, wenn sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 26.05.2004)
  3. Bei einem Eindringen in die Sperrzone von zwölf Meilen rund um das Atoll verstoße das Schiff gegen geltendes Recht, sagte ein Sprecher der französischen Streitkräfte. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Für den Bundesverkehrsminister muss es ein Vergnügen gewesen sein, den gelungenen Modellversuch in diesem Jahr in geltendes Recht zu überführen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.05.2004)
  5. Als gefährdet gilt auch die sogenannte Drittstaatenregelung, nach der Menschen, die über ein als sicher geltendes Nachbarland in die Bundesrepublik einreisen wollen, dorthin zurückgeschickt werden können. ( Quelle: Welt 1995)
  6. Ein neues Devisengesetz, die Konvertierbarkeit der Tschechischen Krone und ein seit Jahresbeginn geltendes äußerst liberales Gewerbegesetz, das keinen Unterschied zwischen In- und Ausländern macht, soll Interessenten ins Land locken. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  7. So wertet der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Friedrich-Adolf Jahn, das SPD-Ansinnen als "durchsichtigen Versuch, den neuen Bundesbauminister gegen geltendes Recht in Stellung zu bringen" und die Koalition zu verunsichern. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  8. Im übrigen verstoße die Kündigung rückwirkend zum Jahresende gegen geltendes Recht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.03.2004)
  9. Das geschieht dann, wenn im Spiel gezeigte Gewaltdarstellungen eventuell gegen in der Bundesrepublik geltendes Strafrecht verstoßen. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  10. Nach einem Urteil des Bremer Arbeitsgerichts verstößt die in allen Bundesländern verbreitete Praxis, Teilzeitlehrer(innen) nach Stundenlohn unter den Sätzen des Bundesangestelltentarifs (BAT) zu bezahlen, gegen geltendes Recht. ( Quelle: TAZ 1987)
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