grundpfandrechtlich

  1. Bereits im April dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Realkredite, also grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen, nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden können, wenn sie in einer Haustürsituation angebahnt wurden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.08.2002)
  2. Dieser Betrag sei allerdings, so eine Banksprecherin, grundpfandrechtlich abgesichert. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)