immaterielle Wirtschaftsgüter

  1. In der Rechtsprechung ist noch nicht entschieden, ob die Bundesliga-Profis künftig als "immaterielle Wirtschaftsgüter" oder als "sofort abzugsfähige Betriebsausgaben" bilanziert werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Dazu zählen so genannte immaterielle Wirtschaftsgüter, also beispielsweise Lizenzen, oder der so genannte Goodwill, also der Marktwert von Beteiligungen. ( Quelle: Die Zeit (13/2004))