EIGENTUM: Eine Wohneigentümerversammlung kann Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit fassen, wenn durch Instandsetzungsarbeiten wie beispielsweise das Einsetzen isolierverglaster Fenster das äußere Bild des Gebäudes nicht sichtbar verändert wird.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)