krankengymnastische

  1. In seinem Fall reichte eine medikamentöse und krankengymnastische Behandlung. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Denn sie verfügten nicht über eine physiotherapeutische oder krankengymnastische Zusatzausbildung, die Voraussetzung für eine Abrechnung der auf Rezept erbrachten Leistungen sei. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.02.2003)