Es läßt sich nicht ausschließen, daß die landgerichtlichen Entshceidungen einer Überprüfung unter dem Gesichtspunkt des Art. 5 I 2 GG nicht standhalten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Und schon gar nicht ist etwas zu verstehen von den Passagen des landgerichtlichen Urteils, in denen Vorwürfe, die Ralf-Axel S. gegen den Vollzugsinspektor A. in seinem Knastblatt erhoben hatte, als wahr unterstellt werden.
( Quelle: Die Zeit (11/1986))