lebensmittelrechtlich

  1. Damals hatte das Landwirtschaftsministerium Wiesbaden den Main-Anglern einen Bescheid geschickt mit dem Vermerk, daß Hecht, Karpfen und Zander lebensmittelrechtlich zum Verzehr und Verkauf freigegeben seien. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Auch lebensmittelrechtlich sind die "Muntermacher" nicht definiert; sie werden nur allgemein den koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zugeordnet. ( Quelle: )
  3. Vergebens wandte die Anwältin der Versicherung ein, Ammoniak- Verbindungen seien lebensmittelrechtlich zugelassen und würden auch für Schokolade verwendet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.03.2003)