Denn es ist das natürliche Recht von Mutter und Vater und vor allem die ihnen obliegende Pflicht, für ihr Kind zu sorgen.
( Quelle: Die Welt Online vom 23.06.2004)
Deshalb habe der Verteidiger seine ihm obliegende "Rechtspflicht" verletzt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Für ihn steht allerdings schon jetzt fest: "Schily hat die ihm obliegende Rolle als Hüter der Pressefreiheit in keiner Weise erfüllt."
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.10.2005)