prozessrelevanter

  1. Dummheit ist nicht strafbar, Inkompetenz ist nicht strafbar, nicht einmal das Verschweigen prozessrelevanter Tatsachen ist in jedem Falle strafbar - wäre es anders, müssten jetzt diverse Ministerialbeamte und Verfassungsschützer Anklagen entgegensehen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.01.2002)