pseudojuristische

  1. Korrekt und ohne jede pseudojuristische Färbung müßte jene Floskel in aller Regel daher lauten: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Kinkels Sprecher Martin Erdmann nannte Stoibers Einwände eine "pseudojuristische Interpretation". ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)