richtlinientreue

  1. Wem ÄrztInnen nach mehrmonatiger Beobachtung bescheinigen, seine Bewußtlosigkeit sei unwiderruflich, den dürfen richtlinientreue MedizinerInnen töten; durch Entzug der Zufuhr von Beatmung und Medikation, Verzicht auf Bluttransfusion und Dialyse. ( Quelle: TAZ 1996)