schuldhaftem

  1. Und: "Alle möglichen zivilrechtlichen Ansprüche aus schuldhaftem Handeln beziehungsweise Unterlassen" des Gemeindevorstands, der -bediensteten, der GeWoBau- und STEG-Geschäftsführung und Aufsichtsräte und aller Prüfungsgesellschaften überprüfen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)