stilliegendes

  1. Der Senat hat bisher ständig entschieden, daß die Anmietung eines Mietwagens einer geringeren Klasse den Geschädigten nicht davon befreit, sich die ersparten Eigenaufwendungen für sein stilliegendes Kraftfahrzeug anrechnen zu lassen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)