strafloser

  1. In seinem Grundsatzurteil legte der BGH-Strafsenat generell die Grenze zwischen strafloser Annahme von Wahlkampfspenden und verbotener Vorteilsannahme eines Amtsträgers fest. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.10.2004)
  2. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin nannte das Urteil vernünftig, weil es die Grenze zwischen strafbarer Beleidigung und strafloser Meinungsäußerung gezogen habe. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Derzeit könne nur ein strafloser Versuch angenommen werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)