tat-

  1. In Anbetracht dieser Umstände erscheint dem Senat die Anwendung des Mindeststrafrahmens des § 125 II 2 DDR-StGB (1951) von 6 Monaten als tat- und schuldangemessen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Das Konzert wurde auf diese Weise tatsächlich immer mehr zur Party, bei der sich das Publikum auf der Bühne tat- und stimmkräftig einmischte, was der ursprünglichen Idee des HipHop durchaus entspricht.ub. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Mit Marlies Göhring steht eine erfahrene "Ostereier-Bemalerin" den Kindern aus der Nachbarschaft bei ihrem Bemühen, Bilder auf die Eier zu bringen, tat- und ratkräftig zur Seite. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)