tatbestandliche

  1. Der Gesetzgeber hat, um etwaige Entschädigungslasten in Grenzen zu halten, die staatlichen Leistungen für Opfer von strafbaren Handlungen an strenge tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft und auch den Leistungsumfang begrenzt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)