unvermessenes

  1. Mit dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) wird ein Verfahren eingeführt, das immer dann greift, wenn unvermessenes Eigentum und/oder unvermessene Nutzungen vorliegen, d. h., wenn Grundstücksgrenzen in katastermäßigem Zustand nicht bestehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)