warning

  1. Im militärischen Verfahren ist das die "activation warning"; als nächster Schritt steht dann die "activation request" an, in der die Nato-Staaten bekräftigen, daß die Streitkräfte tatsächlich zur Verfügung stehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. " Und nicht jedesmal, wenn einer beim Aufschlag drei Sekunden über der Zeit ist, muß ein Umpire gleich eine warning aussprechen. ( Quelle: Die Zeit 1995)