weisaufnahmeprotokoll-[Beweisaufnahmeprotokoll

  1. Er hatte seinen persönlichen Eindruck von der Zeugin weder in das Be- weisaufnahmeprotokoll-[Beweisaufnahmeprotokoll] aufgenommen noch den Parteien vor der Entscheidung auf andere Weise mitgeteilt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)